Vorsichtiger Neustart

Tagespflegeeinrichtungen und Betreuungsangebote öffnen wieder

Gute Nachrichten aus dem Landesgesundheitsministerium NRW für Demenzkranke und ihre Familien. Ab dem 8. Juni dürfen Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, mit entsprechenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, ihren Betrieb wieder aufnehmen. Auch Betreuungsgruppen können ab dem 15. Juni 2020 wieder starten.

Die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) regelt, unter welchen Vorgaben die Einrichtungen wieder öffnen dürfen. Vorab müssen die Träger ein individuelles Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erarbeiten, das den Empfehlungen des  Robert-Koch-Instituts folgt. Vorgeschrieben sind beispielsweise ein Mindestabstand von 1,5 Metern sowie ein Kurzscreening aller Gäste.

Nach Wochen der Kontaktsperre beginnt damit für viele Seniorinnen und Senioren wieder ein Stück Normalität, mit Abwechslung und sozialer Teilhabe. Die Öffnung der Tagespflegeeinrichtungen bedeutet aber auch für berufstätige Angehörige eine Entlastung. Viele hatten sich freigenommen, um zuhause selbst die Pflege zu leisten.

Auch Betreuungsgruppen, die als Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Anerkennungs- und Förderungsverordnung anerkannt wurden, können ab dem 15. Juni 2020 ihr Angebot wieder aufnehmen, wenn die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

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