Erlass zum Betretungsverbot von Tagespflegen, vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie weiteren Einrichtungen während

des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem nachfolgenden Dokument erhalten Sie die aufsichtliche Weisung zum Betretungsverbot von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch, von tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Werkstätten, Tagesstätten oder sonstige vergleichbare Angebote), für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismuszentren ab Mittwoch, 18.März 2020, zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2.

200317_Erlass Betretungsverbot Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen Werkstätten u.a

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