Erleichterungen für pflegende Angehörige sind ein guter Anfang

Bevölkerungsschutzgesetz bringt ein Stück Entlastung für pflegende Angehörige

Düsseldorf, 18.05.2020. Mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz hat die Bundesregierung pflegende Angehörige ein Stück weit entlastet. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter ihnen können jetzt 10 statt 20 Tage der Erwerbsarbeit fernbleiben, wenn eine Pflegeaufgabe in der Familie dies erforderlich macht. Das dann gezahlte Pflegeunterstützungsgeld steht nicht mehr nur denjenigen zu, in deren Familie kurzfristig ein akuter Pflegefall eingetreten ist. Es kann auch von Beschäftigten beantragt werden, die die häusliche Pflege einer oder eines Angehörigen neu organisieren müssen.

Die Vorsitzende des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW e. V., Regina Schmidt-Zadel, zeigte sich erleichtert über die Neuregelung. „Dass berufstätige pflegende Angehörige nun mehr Zeit haben, sich um ihre Demenzerkrankten zu kümmern, ist gerade jetzt enorm wichtig. Schließlich sind in der Pandemie Tagespflegen geschlossen, ambulante Pflegedienste oder Assistenzkräfte fallen wegen Quarantäne aus, und osteuropäische Betreuungskräfte reisen zurzeit kaum ein.“

Manche pflegenden Angehörigen fürchteten auch, ihre Pflegebedürftigen durch die Außer-Haus-Arbeit einer erhöhten Infektionsgefahr auszusetzen, sagte die ehemalige Bundestagsabgeordnete.

„Wir begrüßen auch deswegen die erleichterte Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit. Dass die Maßnahmen bis Ende September befristet sind, kann allerdings nicht das letzte Wort sein. Und auch sonst kann die Besserstellung der unverzichtbaren häuslichen Pflege nur ein Anfang sein.“

Schon lange fordert Alzheimer NRW ein Pflegeunterstützungsgeld ähnlich zum Elterngeld.

 

V.i.S.d.P. Regina Schmidt-Zadel MdB a.D., Vorsitzende

Kontakt: Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. | Bergische Landstraße 2 | 40629 Düsseldorf | Tel. 0211/240869 – 10 | Mail: presse@alzheimer-nrw.de | www.alzheimer-nrw.de

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